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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4672
BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06 (https://dejure.org/2006,4672)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2006 - 4 StR 261/06 (https://dejure.org/2006,4672)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2006 - 4 StR 261/06 (https://dejure.org/2006,4672)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 30 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 154 Abs. 2 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (mangelnde Feststellungen zum Wirkstoffgehalt; Grenzwert für THC und Kokainhydrochlorid); gerichtlicher Einstellungsbeschluss als Verfahrenshindernis

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung einer Gesamtfreiheitsstrafe anlässlich der Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat unter Berücksichtigung der Rauschgiftmenge

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Nicht geringe Menge bei Haschisch und Kokain; "durchschnittliche Qualität" bei Haschisch

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Nicht geringe Menge bei Haschisch und Kokain; "durchschnittliche Qualität" bei Haschisch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
    Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob in den genannten Fällen die Grenzwerte der nicht geringen Menge von 7, 5 g THC (vgl. BGHSt 33, 8; 42, 1) für Cannabisprodukte und 5, 0 g Kokainhydrochlorid (vgl. BGHSt 33, 133) für Kokain erreicht worden sind.

    Bei mittlerer (= durchschnittlicher) Qualität von Haschisch wird zwar regelmäßig von einem THC-Gehalt von 5 bis zu 8 % ausgegangen werden können (vgl. BGHSt 42, 1, 14; Weber BtMG 2. Aufl. Anhang H).

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
    Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob in den genannten Fällen die Grenzwerte der nicht geringen Menge von 7, 5 g THC (vgl. BGHSt 33, 8; 42, 1) für Cannabisprodukte und 5, 0 g Kokainhydrochlorid (vgl. BGHSt 33, 133) für Kokain erreicht worden sind.
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
    Jedoch stellt die Gesamtmenge des Wirkstoffs einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat dar (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH NStZ-RR 2002, 52, 53 m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
    Der Senat kann daher nicht überprüfen, ob in den genannten Fällen die Grenzwerte der nicht geringen Menge von 7, 5 g THC (vgl. BGHSt 33, 8; 42, 1) für Cannabisprodukte und 5, 0 g Kokainhydrochlorid (vgl. BGHSt 33, 133) für Kokain erreicht worden sind.
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06
    Jedoch stellt die Gesamtmenge des Wirkstoffs einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat dar (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH NStZ-RR 2002, 52, 53 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 17.10.2016 - 2 Ss 542/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Berücksichtigung eines

    Auf die Frage, ob das unerlaubte Handeltreiben mit Cannabis den Tatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG erfülle, wenn der Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels 185, 10 Gramm THC beträgt, hielt der BGH an seiner Rechtsprechung fest (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 -, juris; ebenso BGH, Beschluss vom 01. August 2006 - 4 StR 261/06 -, juris).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (2) Die aus Tschechien eigenhändig eingeführte Wirkstoffmenge von 1.483,22 Gramm THC überschritt den Grenzwert für die nicht geringe Menge von 7, 5 Gramm THC (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 3 StR 245/95 und vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06) um mehr als das 197-fache.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

    In keinem dieser Fälle war die Grenze zur "nicht geringen Menge" im Sinne des § 29a Abs. 1 BtMG überschritten, die für Kokain bei einer Wirkstoffmenge von 5, 0g Kokainhydrochlorid liegt (vgl. BGH, Beschl. v. 1.8.2006 - 4 StR 261/06 -, NStZ-RR 2006, 350; Urt. v. 1.2.1985 - 2 StR 685/84 -, NJW 1985, 2771).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 5 Ss 42/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Begriff des unerlaubten Besitzens, Beweiswürdigung

    Soweit die Strafkammer sich insoweit auf die Entscheidung 4 StR 261/06 vom 01. August 2006 bezieht, war hier ersichtlich die Feststellung von durchschnittlicher Qualität bereits anderweitig getroffen worden und es ging lediglich noch um die Abgrenzung zur nicht geringen Menge.
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)

    Dies versteht sich schon daraus, dass insoweit andere Durchschnittswerte für die Bestimmung der Qualitätsstufen gelten (BGH NStZ-RR 2006, 350 (Haschisch); BGH StV 2004, 602 (Marihuana)).
  • LG Mönchengladbach, 14.07.2020 - 22 KLs 15/19
    Für Cannabisprodukte wie das hier in Rede stehende Marihuana liegt der Grenzwert zur nicht geringen Menge bei 7, 5 g THC (BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06 - NStZ-RR 2006, 350).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Die jeweiligen Grenzwerte für eine nicht geringe Menge von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol(vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.08.2006 - 4 StR 261/06, NStZ-RR 2006, 350) und 5 Gramm Kokainhydrochlorid (BGHSt 33, 133 = NStZ 1985, 366; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2003, 23) sind damit für sich allein genommen zwar nicht überschritten.
  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    (1) Im Hinblick darauf, dass die verkaufte (Fall 2) und zum Verkauf mitgeführte Menge (Fall 3) eines Gemisches aus Blütenständen von Cannabispflanzen ein Gewicht von 4, 672 g beziehungsweise 5, 990 g aufwies, der Grenzwert der nicht geringen Menge bei Cannabisprodukten indes bei 7, 5 g Tetrahydrocannabinol (THC) liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2006 - 4 StR 261/06 -, juris Rn. 2; Maier in: Weber/Kornprobst/Maier, BtMG 6. Aufl., § 29a Rn. 88), ist bereits aufgrund der jeweiligen Gewichtsmenge ausgeschlossen, dass in diesen Fällen ein Handeltreiben in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vorgelegen haben könnte.
  • LG Arnsberg, 03.04.2009 - 2 KLs 9/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt bei Cannabisprodukten 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabiol (THC) (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 350), der bei jeder der beiden Ernten deutlich überschritten worden ist.
  • LG Arnsberg, 15.01.2010 - 2 KLs 20/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Der Grenzwert der sog. nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG beträgt bei Cannabisprodukten 7, 5 g Tetrahydrocannabiol (THC) (vgl. BGH, NStZ-RR 2006, 350), der bei jeder der Ernten deutlich überschritten worden ist.
  • LG Arnsberg, 21.09.2009 - 6 KLs 16/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • LG Arnsberg, 12.05.2009 - 2 KLs 14/09

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben von Betäubungsmitteln in nicht geringer

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Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6559
BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6559)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2006 - 1 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6559)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 1 StR 297/06 (https://dejure.org/2006,6559)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers des Schuldspruches; Fehler bei der Zählung der abgeurteilten Taten; Maßgeblichkeit des Inhalts der Kaufabrede für die Annahme vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Vollendeter Handel mit BtM bei Ankaufsverhandlungen; Lieferung einer Scheindroge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06
    Die Voraussetzungen vollendeten Handeltreibens liegen demnach vor, wenn der Täter in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Verkäufer über den Erwerb von Betäubungsmitteln eintritt, erst recht, wenn es - wie im vorliegenden Fall - zum Abschluss einer bindend gewollten Vereinbarung über den Erwerb kommt (BGHSt 50, 252).
  • BGH, 23.05.2006 - 3 StR 142/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge;

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06
    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im Zeitpunkt der Abrede; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06, tragend; BGH NStZ 1992, 191).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06
    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im Zeitpunkt der Abrede; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06, tragend; BGH NStZ 1992, 191).
  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Auszug aus BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06
    Die hierauf beruhende Fassung der Urteilsformel (Verurteilung zu Gesamtfreiheitsstrafe wegen "unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge") darf berichtigt werden, da der Fehler für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des Urteils begründen kann (BGH NStZ 2000, 386 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel im Zeitpunkt der Abrede über den Ankauf; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 1 StR 297/06, NStZ-RR 2006, 350 (Ls.)).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Betreffend den Angeklagten S. weist der Senat weiter darauf hin, dass auch in der festen Zusage, eine bestimmte Menge von Betäubungsmitteln zum gewinnbringenden Verkauf abzunehmen, ein vollendetes Handeltreiben liegen kann (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006 - 1 StR 297/06, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6022
BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06 (https://dejure.org/2006,6022)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2006 - 4 StR 284/06 (https://dejure.org/2006,6022)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2006 - 4 StR 284/06 (https://dejure.org/2006,6022)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Schuldspruchs in Folge einer Revision wegen neuer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Handeltreiben mit solchen in nicht geringer Menge

  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 52 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Strafbarkeit des bloßen Drogenkuriers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.2006 - 2 StR 199/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06
    Diese Bewertung entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen (BGH NStZ 2006, 454; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06 und vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06; vgl. auch Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 177/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Auszug aus BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06
    Diese Bewertung entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen (BGH NStZ 2006, 454; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06 und vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06; vgl. auch Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 105/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06
    Diese Bewertung entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen (BGH NStZ 2006, 454; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06 und vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06; vgl. auch Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 15.08.2006 - 4 StR 284/06
    Diese Bewertung entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Kurierfällen (BGH NStZ 2006, 454; BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06, vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06 und vom 13. Juli 2006 - 2 StR 199/06; vgl. auch Winkler NStZ 2006, 328 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07

    unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, NStZ 2007, 112; 2007, 288; NStZ-RR 2006, 350; BeckRS 2006, 06533; BeckRS 2006, 07346; BeckRS 2006, 07818; BeckRS 2006, 08922; BeckRS 2007, 00013).
  • OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 184/07

    Betäubungsmittelstrafrecht: Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe zum

    b) Aus den Urteilsgründen ist auch nicht ersichtlich, dass der Angeklagte durch sein Verhalten täterschaftlich den Umsatz des Marihuanas durch einen Dritten eigennützig gefördert hätte (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 350 ).
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